Nadine Jacobi
Allgemein

Lohnt sich Bestechung im Ausland wieder für deutsche Unternehmen?

Lohnt es sich für Unternehmen wieder, Amtsträger im Ausland zu bestechen? Fest steht: Die aktive Verfolgung von Korruption im Ausland durch die deutsche Justiz ist seit 2018 um mehr als ein Drittel zurückgegangen, so Transparency International in seiner Studie „Exporting Corruption“.

Zum ersten Mal, seit die internationale Antikorruptionsorganisation diesen Bericht veröffentlicht, hat sich die Bewertung Deutschlands verschlechtert. Bislang zählte die Bundesrepublik immer zu den (wenigen) Ländern, denen Transparency International eine „aktive“ Verfolgung der Bestechung von Amtsträgern im Ausland attestierte. Der jüngste Bericht bescheinigt den deutschen Justizbehörden nur noch eine „moderate“ Verfolgung dieser Vergehen deutscher Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr.

Derzeit zählen lediglich vier der 47 von Transparency International untersuchten Länder zu den „aktiven“ Verfolgern: die Vereinigten Staaten, Großbritannien, die Schweiz und Israel.

Auf- und Absteiger beim Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

Abgestiegen aus dieser Kategorie sind neben Deutschland auch Italien und Norwegen, die gemeinsam mit den „Aufsteigern“ Frankreich und Spanien sowie Australien, Brasilien, Schweden und Portugal die Liga der „moderaten“ Strafverfolgung bilden.

19 Staaten verfolgen kaum oder gar nicht

Aber es geht auch laxer: Die Kategorie „begrenzte“ (limited) Verfolgung von Auslandkorruption besteht aus 15 Staaten, darunter Kanada, Österreich, Griechenland und erstmals als Aufsteiger Dänemark. Unsere nordischen Nachbarn gehörten bislang zu den Ländern, in denen Transparency nur geringe bis gar keine Strafverfolgungsaktivitäten feststellen konnte. Angeführt wird diese Gruppe aus insgesamt 19 Staaten von China, Japan, Südkorea und Indien, gefolgt von Irland, Belgien, Polen und erstmals Ungarn, das in diese unterste „Spielklasse abgestiegen ist.

Spielt deutsche Justiz mit dem VerSanG bald wieder in der 1. Liga?

Als Begründung für die Herabstufung nennt Transparency unter anderem das noch nicht in Kraft getretene VerSanG sowie den unzureichenden Schutz von Hinweisgebern.

Für Deutschland scheint jedoch Besserung in Sicht: Denn beide Regelungen sind beschlossen oder auf dem Weg. Damit würde Deutschland den OECD-Konventionen wieder etwas näher rücken.

Auch und gerade vor dem Hintergrund dieser Meldung: Lassen Sie nicht nach und  bleiben Sie compliant – und natürlich gesund!

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